Einschieber Größe 100 Gr.3 für AFB 40
- Artikel-Nr.: T2023071047815
- Hersteller Artikel-Nr.: 4574.30.240
- Hersteller: _
Der Einschieber Größe 100 Gr.3 für AFB 40 ist ein funktionales Bauteil, das zur sicheren und zuverlässigen Führung von Türschließern in automatischen Feststellanlagen eingesetzt wird. Er sorgt für eine präzise Positionierung und unterstützt die einwandfreie Funktion von Feststellvorrichtungen an Türen.
Vorteile auf einen Blick
Dieses Produkt überzeugt durch seine durchdachte Konstruktion und vielseitige Einsetzbarkeit.
- Robuste Ausführung für langlebigen Einsatz
- Passgenau für AFB 40 Feststellanlagen
- Einfache Montage und Wartung
- Zuverlässige Führung des Türschließers
Technische Daten
Die wichtigsten Eigenschaften im Überblick:
- Größe: 100 (Gr.3)
- Konstruiert für automatische Feststellanlagen vom Typ AFB 40
- Material: Metallausführung (laut Herstellerangabe)
- Geeignet für den Einsatz an Türen mit entsprechender Vorrüstung
Einsatzbereiche
Typischerweise findet der Einschieber Anwendung in öffentlichen Gebäuden, Bürokomplexen, Industrieanlagen sowie im privaten Wohnbereich. Er eignet sich sowohl für professionelle Handwerksbetriebe als auch für versierte Heimwerkerinnen und Heimwerker, die Wert auf Sicherheit und Funktionalität legen.
Lieferumfang
- Einschieber Größe 100 Gr.3 für AFB 40
- Befestigungsmaterial (je nach Ausführung)
FAQ
Ist der Einschieber mit anderen Feststellanlagen kompatibel?
Die Kompatibilität ist speziell auf den Typ AFB 40 ausgelegt; bei anderen Anlagen bitte technische Angaben prüfen.
Muss der Einschieber regelmäßig gewartet werden?
Eine regelmäßige Sichtprüfung und Reinigung wird empfohlen, um die Funktion dauerhaft zu gewährleisten.
Eignet sich das Produkt auch für Feuerschutztüren?
Der Einsatz an Feuerschutztüren ist möglich, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind; bitte Herstellerhinweise beachten.
Sind verschiedene Größen erhältlich?
Der Einschieber ist in unterschiedlichen Größen verfügbar; bitte gewünschte Ausführung auswählen.
Alle Angaben ohne Gewähr.